Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
Wir sind auf die Vertretung und Beratung von Betriebsräten und Arbeitnehmern spezialisiert und unterstützen Sie in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Für Betriebsräte bieten wir rechtliche Unterstützung bei wichtigen Themen wie Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und der Einführung neuer IT- und Vergütungssysteme. Auch in Einigungsstellenverfahren stehen wir Betriebsräten zur Seite und helfen bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen. Arbeitnehmer begleiten wir bei Verhandlungen zu Aufhebungsverträgen, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsansprüchen und bieten rechtliche Beratung zu Abmahnungen sowie Mobbing- und Diskriminierungsfällen.
Arbeitnehmer
Wir beraten Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Mit einer individuell abgestimmten Strategie setzen wir uns für Ihre Rechte ein.
Betriebsräte
Unsere Kanzlei unterstützt Betriebsräte bei rechtlichen Fragen, etwa bei Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Umstrukturierungen und neuen IT-Systemen. Wir helfen, Ihre Mitbestimmungsrechte zu sichern.
Schulungen
Wir bieten praxisorientierte Schulungen für Unternehmen und Betriebsräte zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen, damit Sie fundiertes Wissen für den Arbeitsalltag erhalten.
Rechtliche Unterstützung für Arbeitnehmer
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Aufhebungsverträgen
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Abmahnungen
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Kündigungen
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Vergütungsklagen
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Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
- Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer bei einer Kündigung?
- Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab
- Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
- Wann ist eine Kündigung unwirksam?
- Wie kann mir die Kanzlei Dr. Huber & Kollegen helfen?
- Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen?
- Vor welchen Gerichten tritt die Kanzlei Dr. Huber & Kollegen auf?
- Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
- Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
- Unterstützen Sie als Anwälte für Arbeitsrecht in München auch bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge?
Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer bei einer Kündigung?
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Hier haben Sie das Recht, dass die Wirksamkeit der Kündigung überprüft wird.
Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab
Nach Klageeinreichung bestimmt das Arbeitsgericht einen Gütetermin. In diesem wird eine gütliche Lösung verhandelt. Sollte dieser Termin scheitern, setzt das Gericht einen Kammertermin an. In diesem Termin kann ein Urteil ergehen.
Wann habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Die Kündigungsschutzklage ist gerichtet auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung, damit Weiterbeschäftigung im Arbeitsverhältnis. Die Klage ist nicht gerichtet auf Zahlung einer Abfindung, diesen Anspruch gibt es nur in Ausnahmefällen etwa bei Vorliegen eines Sozialplans. In der Praxis versuchen die Gerichte einen Vergleich zu erzielen. Dabei nimmt der Arbeitnehmer die Kündigung hin, erhält jedoch eine Abfindung. Je größer die Wahrscheinlichkeit, dass die Kündigung unwirksam ist, desto höher die Abfindung.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes missachtet hat. Bei der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist eine Kündigung nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässig. Die Maßstäbe der Arbeitsrichte hierfür sind hoch. Jedes Kündigungsverfahren ist damit anders, daher ist auch die Verhandlung der Abfindung individuell. Hier unterstützen wir Sie als erfahrende Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Wie kann mir die Kanzlei Dr. Huber & Kollegen helfen?
Dr. Joachim Huber als Fachanwalt für Arbeitsrecht in München und seine Kollegen verfügen über umfangreiche Erfahrung und fundierte Fachkenntnisse im Arbeitsrecht. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht analysieren wir zunächst ihren individuellen Fall anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen und nehmen eine rechtliche Prüfung vor. Wir geben Ihnen eine rechtliche Einschätzung und leiten mit Ihrer Zustimmung die erforderlichen Schritte ein. Dazu gehören die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber und vor dem Arbeitsgericht. Die Abwicklung Ihres Falles bei der Rechtsschutzversicherung gehört auch zu unserem Service.
Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung der Kanzlei Dr. Huber & Kollegen?
Die Kosten für die Beauftragung können je nach Umfang und Komplexität des Falles variieren. Grundsätzlich werden die Kosten auf Basis der gesetzlichen Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) berechnet. In Ausnahmefällen kann auch eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.
Vor welchen Gerichten tritt die Kanzlei Dr. Huber & Kollegen auf?
Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in München vertreten wir Sie nicht nur außergerichtlich, sondern auch deutschlandweit vor allen Arbeitsgerichten. Wir treten hier in allen Instanzen auf, auch vor dem Bundesarbeitsgericht.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Zur Vermeidung einer Kündigung und eines darauf folgenden Kündigungsschutzprozesses bieten Arbeitgeber oftmals einen Aufhebungsvertrag an. Der Abschluss kann sinnvoll sein, um weitere Streitigkeiten zu vermeiden. Zu beachten ist aber, dass die Rechte des Arbeitnehmer ausreichend gewahrt sind und Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermieden werden.
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
Die Abfindungshöhe bei einem Aufhebungsvertrag ist reine Verhandlungssache. Sie hängt davon ab, welche Erfolgsaussichten eine Klage hätte, wenn eine Kündigung ausgesprochen werden würde. Hier gilt grundsätzlich: Je weniger durchsetzbar die Kündigung für den Arbeitgeber ist, desto höher die Abfindung für den Arbeitnehmer.
Unterstützen Sie als Anwälte für Arbeitsrecht in München auch bei Verhandlungen über Aufhebungsverträge?
Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Fachanwälte für Arbeitsrecht auch außergerichtlich bei Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn dies von Ihnen gewünscht ist, übernehmen wir auch direkt die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Beratung und Vertretung für Betriebsräte
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Umstrukturierungen und Verhandlung von Sozialplänen
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Unternehmensverkäufe, Betriebsübergänge und Outsourcing
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Einführung von IT-Systemen, wie Workday oder Veeva
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Beratung bei Systemen mit künstlicher Intelligenz
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Arbeitszeitmodellen
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Vergütungsmodelle für Grundvergütung und Bonussysteme
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Performance Management Systeme
Spezifische Fragen für Betriebsräte
- Welche Rechte haben Betriebsräte bei der Mitbestimmung?
- Was können Betriebsräte bei Umstrukturierungen oder Massenentlassungen unternehmen?
- Wie sollte der Betriebsrat vorgehen, wenn es um die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle geht?
- Wie sollte der Betriebsrat bei Einführung von KI-gestützten IT-Systemen reagieren?
- Welche Unterstützung bieten Sie als Anwälte für Arbeitsrecht bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen?
- Wie unterstützt die Kanzlei Dr. Huber & Kollegen Betriebsräte in Einigungsstellenverfahren?
Welche Rechte haben Betriebsräte bei der Mitbestimmung?
Betriebsräte haben ein umfassendes Mitbestimmungsrecht in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Dazu zählen unter anderem die Gestaltung von Arbeitszeitmodellen, Regelungen zu Urlaub und Überstunden sowie die Einführung neuer IT-Systeme. In diesen Bereichen können Entscheidungen des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats umgesetzt werden. Bei Konflikten steht das Einigungsstellenverfahren zur Verfügung.
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Was können Betriebsräte bei Umstrukturierungen oder Massenentlassungen unternehmen?
Betriebsräte haben bei Vorliegen einer Betriebsänderung das Recht auf Verhandlung eines Interessenausgleichs und Sozialplans. Im Interessenausgleich wird die Maßnahmen beschrieben und abgegrenzt. Der Sozialplan dient dem Ausgleich und der Milderung von Nachteilen der betroffenen Belegschaft. In diesem Rahmen werden namentlich Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes verhandelt. Der Abschluss eines Sozialplans ist über eine Einigungsstelle erzwingbar. Besonderheiten gelten hier bei Tendenzbetrieben. Hier haben wir als Anwälte für Arbeitsrecht vertiefte Erfahrungen gesammelt.
Wie sollte der Betriebsrat vorgehen, wenn es um die Einführung neuer Arbeitszeitmodelle geht?
Der Betriebsrat sollte zunächst die Interessen seiner Belegschaft klären und eine eigene Verhandlungsstrategie aufbauen. Besondere Vorsicht ist bei der Vertrauensarbeitszeit geboten, um eine Überlastung der Mitarbeiter zu vermeiden. Mit den starken Mitbestimmungsrechten sollte dann in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber getreten werden. Solange keine Einigung erzielt wird bzw. kein Spruch der Einigungsstelle vorliegt, darf der Arbeitgeber das Modell nicht umsetzen.
Wie sollte der Betriebsrat bei Einführung von KI-gestützten IT-Systemen reagieren?
Diese KI-gestützten IT-Systeme werden in den nächsten Jahren stark zunehmen. Der Betriebsrat sollte hier auf Basis seiner Mitbestimmung die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter schützen. Wir empfehlen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung KI, um Standards für diese IT-Systeme zu definieren.
Welche Unterstützung bieten Sie als Anwälte für Arbeitsrecht bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen?
Zunächst analysieren wir Ihren individuellen Fall und prüfen rechtlich den Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats. Hierauf geben wir Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen für die Betriebsvereinbarung ab. Wir begleiten Sie dann in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, um für die Arbeitnehmer optimale Ergebnisse zu erzielen.
Wie unterstützt die Kanzlei Dr. Huber & Kollegen Betriebsräte in Einigungsstellenverfahren?
Die Einigungsstelle ist gesetzlich vorgesehen, um Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu lösen. Die Einigungsstelle ist von einer Seite erzwingbar, wenn Verhandlungen über Gegenstände der Mitbestimmung scheitern. Oftmals streben die Parteien auch in der Einigungsstelle eine Verhandlungslösung an. Damit werden Regelungen entwickelt, die den Streitgegenstand lösen und meist auch die künftige Zusammenarbeit zwischen den Parteien konfliktfreier gestaltet. Es ist jedoch auch eine Spruchlösung denkbar. In dieser wird mit der Mehrheit der Stimmen (ausgelöst durch den Vorsitzenden der Einigungsstelle) eine Lösung einseitig durch Abstimmung herbeigeführt. Ein solcher Spruch ist vor dem Arbeitsgericht überprüfbar. Als erfahrende Fachanwälte für Arbeitsrecht bereiten wir die Betriebsräte auf dieses komplexe Verfahren vor und begleiten dann den Betriebsrat in der Einigungsstelle als Beisitzer oder Verfahrensbevollmächtigter.
Praxisorientierte Schulungen im Arbeitsrecht
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Arbeitsrechtliche Grundlagen
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Umgang mit Umstrukturierungen
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Einführung und Nutzung von IT-Systemen
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Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz
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Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle
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Praxisbezogene Fallbeispiele und Rollenspiele
Fragen zu Thema Schulungen
- Welche Schulungsthemen bieten Dr. Huber & Kollegen für Betriebsräte an?
- Sind die Schulungen auf individuelle Bedürfnisse anpassbar?
- Wie lange dauern die Schulungen und wie sind sie aufgebaut?
- Bieten Sie Schulungen auch online an?
- Wer leitet die Schulungen und welche Qualifikationen haben die Dozenten?
- Welche Zielgruppen sind für die Schulungen geeignet?
- Sind die Schulungen auch für kleinere Betriebsräte oder Einzelpersonen möglich?
- Wie kann ich eine Schulung buchen und welche Kosten kommen auf uns zu?
Welche Schulungsthemen bieten Dr. Huber & Kollegen für Betriebsräte an?
Wir bieten Schulungen für Betriebsräte zu verschiedenen arbeitsrechtlichen Themen an. Hierzu gehören zunächst Grundlagenschulungen zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht, die jeder Betriebsrat besucht haben sollte. Darüber hinaus bieten wir auch Spezialschulungen zum Umfang der Mitbestimmungsrechte, gerade bei Arbeitszeitmodellen, Sozialplänen, Vergütungsstrukturen und den Umgang mit neuen IT-Systemen und künstlicher Intelligenz im Betrieb an.
Sind die Schulungen auf individuelle Bedürfnisse anpassbar?
Wir bieten ausschließlich Inhouse-Schulungen an. Damit können unsere Schulungen individuell auf die Anforderungen Ihrer Organisation und Ihre spezifische Fragestellungen angepasst werden. So erzielen Sie mit unseren Schulungen den maximalen Mehrwert.
Wie lange dauern die Schulungen und wie sind sie aufgebaut?
Je nach Größe des Gremiums und Themengebiet können wir für Sie Schulungen für einen halben Tag bis zu 5 Tagen möglich machen. Dabei berücksichtigen wir auch die besondere Zusammensetzung Ihres Gremiums und wie viele Vorkenntnisse Ihre Betriebsratsmitglieder mitbringen. Neben Präsenzschulungen bieten wir auch online-Seminare an. Abhängig vom Thema, der Größe Ihres Gremiums und Ihren gewünschten Anforderungen an die Schulung stimmen wir das Format des Seminars individuell mit Ihnen ab.
Bieten Sie Schulungen auch online an?
Ja, wir bieten sowohl Präsenz- als auch Online-Schulungen an. Damit ermöglichen wir Ihnen und Ihrem Team größtmögliche Flexibilität.
Wer leitet die Schulungen und welche Qualifikationen haben die Dozenten?
Unsere Schulungen werden von erfahrenen Anwälten mit umfassender Expertise im Arbeitsrecht und spezieller Erfahrung in der Vertretung von Betriebsräten geleitet.
Welche Zielgruppen sind für die Schulungen geeignet?
Unsere Schulungen richten sich hauptsächlich an Wahlvorstände, Betriebsräte, freigestellte Betriebsräte, Betriebsratsvorsitzende und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Sind die Schulungen auch für kleinere Betriebsräte oder Einzelpersonen möglich?
Ja, wir bieten auch Schulungen für kleinere Betriebsräte oder individuell für Einzelpersonen an. Bitte kontaktieren Sie uns für ein maßgeschneidertes Angebot.
Wie kann ich eine Schulung buchen und welche Kosten kommen auf uns zu?
Sie können uns direkt kontaktieren, um eine Schulung zu buchen. Die Kosten hängen vom Umfang, der Dauer und der Teilnehmerzahl ab und werden individuell kalkuliert. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich ein individuell zugeschnittenes Angebot erstellen.
Kontaktieren Sie uns für Ihre arbeitsrechtlichen Anliegen
Ob als Arbeitnehmer oder Betriebsrat – bei Dr. Huber & Kollegen sind Sie in den besten Händen. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von unseren erfahrenen Anwälten umfassend beraten. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihr arbeitsrechtliches Anliegen!
![Leistungen - Dr. Huber & Kollegen. Business Person die durch Dokumente blättert.](/wp-content/themes/yootheme/cache/08/pexels-photo-5668837-5668837-08241eac.jpeg)